Als Fahrerlaubnis bezeichnet man die Berechtigung zum Führen bestimmter Kraftfahrzeuge. Es handelt sich um eine von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde erteilte Erlaubnis. Die Erlaubnis wird durch Verwaltungsakt erteilt. Sie ist nicht zu verwechseln mit dem Führerschein.
Bei dem Führerschein handelt es sich um das amtliche Dokument, das dem Inhaber einer Fahrerlaubnis von der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zum Nachweis der Erteilung der Fahrerlaubnis ausgehändigt wird.